Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1. Vorbemerkungen
- Der Einheimisch-Ausweis (nachfolgend Ausweis) wird von der jeweiligen Gemeinde Flims, Laax, oder Falera (nachfolgend Gemeinde) ausgestellt und gewährt Vergünstigungen für Einheimische. Die Nutzung des Ausweises unterliegt den nachstehenden Bedingungen.
- 2. Berechtigung
- 2.1 Personen ab dem 6. Lebensjahr mit festem Wohnsitz in einer der Gemeinden Flims, Laax oder Falera können einen Ausweis beantragen.
2.2 Die Informationen, die für den Ausweis benötigt werden, umfassen Vor- und Nachname, Geburtsdatum und gemeldete Adresse. Ein aktuelles Passfoto muss dem Antrag beigefügt werden. - 3. Gebühren
- 3.1 Für die Ausstellung des Ausweises wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 10.00 erhoben. Diese Gebühr deckt die Prüfung des Antrags, die Produktion und den Versand des Ausweises ab. Eine Rückerstattung bei Wegzug ist ausgeschlossen.
- 4. Gültigkeitsdauer
- 4.1 Der Ausweis ist fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und verliert seine Gültigkeit bei Wegzug aus der ausstellenden Gemeinde.
- 5. Beantragung
- 5.1 Der Ausweis kann online oder persönlich bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt während der Schalteröffnungszeiten der Gemeinde.
- 6. Verwendung des Ausweises
- 6.1 Der Ausweis kann auf dem Smartphone in digitaler Form verwendet werden. Es wird empfohlen, den physischen Ausweis immer bei sich zu führen, da Leistungspartner auf das Vorweisen des physischen Ausweises bestehen können.
6.2 Bei Verlust oder Beschädigung des Ausweises kann ein Ersatzausweis gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgestellt werden.
6.3 Missbräuchliche Verwendung des Ausweises ist strafbar. Der Ausweis ist ein persönliches Dokument und nicht übertragbar. - 7. Information an Leistungspartner
- 7.1 Bei einem Wegzug aus der ausstellenden Gemeinde informiert die Wohngemeinde die jeweiligen Leistungspartner über den Wegzug des Ausweisinhabers und den damit verbundenen Verfall des Einheimisch-Ausweises.
7.2 Mit dem Wegzug verliert der Ausweis seine Gültigkeit, und der Ausweisinhaber ist verpflichtet, den Ausweis unverzüglich zu vernichten oder an die ausstellende Gemeinde zurückzusenden. Eine Nutzung des Ausweises nach dem Wegzug ist nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. - 8. Datenschutz
- 8.1 Die persönlichen Daten werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nur in Verbindung mit dem Ausweis-Antrag von der Wohngemeinde eingesehen.
- 9. Änderungen der AGB
- 9.1 Die Gemeinde behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden den Ausweis-Inhabern rechtzeitig mitgeteilt.
- 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- 10.1 Diese AGB unterliegen ausschliesslich des schweizerischen Rechts.
10.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist Flims Dorf, soweit nicht durch das Zivilprozessrecht anders zwingend bestimmt.
Diese AGB treten in Kraft ab 01.11.2024